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Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Sibeliusbades"
1. Geltung
Die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote, Verträge und Leistungen des Sibeliusbades.
2. Leistungen
2.1 Alle Angebote (Kurse/Veranstaltungen) finden zu den in der Kursübersicht
angegebenen Zeiten und Veranstaltungsorten statt. Das Sibeliusbad behält sich
vor, Kurszeiten und Kursorte gegebenenfalls zu ändern.
2.2. Mit einer schriftlichen (per Post, Fax) oder digitalen (per Email)
Anmeldung zu einer Veranstaltung des Sibeliusbades kommt ein Vertrag zustande.
Wurde zuvor ein mündlicher Vertrag, z. B. am Telefon oder persönlich
geschlossen, wird dieser durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.
2.2.1 Die Anmeldung zu den Kursen ist für den Teilnehmer oder für den in
Vertretung anmeldenden verbindlich. Die Umbuchung auf einen anderen Kurs ist nur
vor Kursbeginn möglich, wenn ein entsprechender Platz frei ist. Versäumte
Termine können nicht nachgeholt werden.
2.3 Bei Krankheit oder dringender Verhinderung eines Kursleiters ist das
Sibeliusbad berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen.
2.4 Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des
Kursleiters sowie des Hauspersonals Folge zu leisten.
2.5 Teilnehmer, die gegen die guten Sitten, sportliche Fairness, Haus- oder
Geschäftsordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr
von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
2.6 Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Teilnehmer oder dessen
Erziehungsberechtigter, dass keine schwerwiegenden Krankheiten, wie z. B.
Herzfehler, Trommelfellschäden etc., bestehen.
3. Kursgebühr
3.1 Der Kursteilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter hat die vereinbarte
Kursgebühr jeweils drei Wochen vor Beginn des Kurses zu entrichten.
3.2 Die Kursgebühr ist von dem Kursteilnehmer auch dann vollständig zu
entrichten, wenn der Kursteilnehmer an dem Kurs nicht oder nur teilweise
teilnimmt oder den Kurs abbricht. Die entrichtete Kursgebühr wird nicht
zurückerstattet.
3.3 Zeigt der Kursteilnehmer seine Nichteilnahme bis drei Wochen vor Kursbeginn
schriftlich an, ist ein kostenfreier Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung
möglich. Bei späterer Stornierung ist die volle Kursgebühr fällig. In jedem
Falle ist die Verwaltungspauschale von 10 Euro pro Kurs zu entrichten.
3.5 Kann ein Kurs von Seiten des Sibeliusbades nicht durchgeführt werden, bzw.
muss die Veranstaltung abgebrochen werden, so wird das entrichtete Entgelt
anteilig zurück erstattet.
4. Haftung
4.1 Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr der
Teilnehmer.
4.2 Die Haftung für Sach- und Personenschäden wird ausgeschlossen. Das
Sibeliusbad haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für dem Sibeliusbad zurechenbare Handlungen seiner
Erfüllungsgehilfen sowie für deren etwaige persönliche Schadenersatzpflicht.
4.3 Das Sibeliusbad haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt.
5. Aufzeichnungen
Der Kursteilnehmer erteilt durch Anerkennung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen sein Einverständnis, dass Foto- und Videomaterial, welches
während der Kurse erstellt wird, vom Sibeliusbad unentgeltlich, unbeschränkt und
unbefristet zu Präsentationszwecken genutzt werden darf.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und
sonstiger
Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam
sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke
enthalten, bleibt
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von
den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
6.3 Der mit dem Vertragspartner geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten
unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den
zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist Nürnberg. Dies gilt auch für
Streitigkeiten über die Rechtwirksamkeit des Vertragsabschlusses und dessen
Rechtsbeständigkeit.
Das "Sibeliusbad" steht als Synonym für die Elterninitiative
Babyschwimmen e. V. und Susanne Fischer. |